Drei Kinder lehnen mit Armen und Köpfen auf Bücherstapeln. Im Hintergrund sind verschwommen einige Buchregale zu erkennen.

Ende 2022 hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Auftrag erteilt, ein Bibliotheksgesetz für Berlin zu erarbeiten. Das Ziel für das neue Gesetz wurde wie folgt formuliert:

„Eine Verankerung als Pflichtaufgabe wird die Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der Öffentlichen Bibliotheken Berlins langfristig sichern und stärken, und dazu beitragen, die vielfältigen Potenziale der Bibliotheken im Hinblick auf Kultur, Bildung, Demokratie, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine nachhaltige Stadtentwicklung besser zu erschließen und stärker auszuschöpfen.“

Ende 2023 wurden unter Anderem Interessenvertretungen, wie die AGSBB eine ist, gebeten, eine Stellungsnahme zu verfassen. Unsere haben wir auch auf unserer Webseite veröffentlicht. Außer uns wurden ebenfalls Stellungsnahmen vom Verbund der Öffentlichen Bibliotheken, vom Deutschen Bibliotheksverband, vom Berufsverband Bibliothek und Information und anderen verfasst. Alle Stellungnahmen können auf berlin.de nachgelesen werden.

Nach beinahe drei Jahren Warten wurde das Gesetz in der letzten Sitzung vor der Berlin-Wahl beschlossen. Das Gesetz, so wie es jetzt verabschiedet wurde, kann nur ein Anfang sein. Leider ist vieles, was sowohl für öffentliche als auch für Schulbibliotheken wichtig wäre, nicht im Gesetz gelandet. Aber es ist trotzdem ein Moment zum Innehalten und Anstoßen. Berlin ist damit das erste Bundesland in Deutschland, was ein Bibliotheksgesetz hat. Yeah!

Was steht denn nun drin?

Unsere Stellungnahme forderte, Schulbibliotheken im Bibliotheksgesetz deutlich sichtbarer zu machen, ihre Bedeutung für Lese-, Informations- und Medienkompetenz anzuerkennen, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Ausstattung zu sichern sowie die Zusammenarbeit mit öffentlichen Bibliotheken verbindlich auszubauen. Im verabschiedeten Gesetz wurden Schulbibliotheken lediglich ausdrücklich als Kooperationspartner genannt. Außerdem wurde ihr Auftrag überraschenderweise im Schulgesetz um die Förderung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz ergänzt. Auch die öffentlichen Bibliotheken sollen Schulbibliotheken fachlich beraten und gemeinsame Angebote entwickeln.

Nicht erreicht wurden jedoch zentrale Forderungen: Schulbibliotheken sind weiterhin nicht Teil des Geltungsbereichs des Bibliotheksgesetzes, und es gibt keine verbindlichen Regelungen zu ihrer personellen, räumlichen, technischen oder finanziellen Ausstattung. Ebenso wurden weder schulbibliothekarische Beratungsstellen in allen Bezirken noch eine dauerhaft abgesicherte korporative Nutzung des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken (VÖBB) oder ein verbindliches Monitoring zur Situation der Schulbibliotheken gesetzlich festgeschrieben.

Über unsere ursprünglichen Forderungen hinaus enthält das Gesetz allerdings wichtige allgemeine Verbesserungen: Es verankert öffentliche Bibliotheken als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, schreibt Kooperationen mit Schulbibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen vor, sieht eine landesweite Koordinierungsstelle sowie regelmäßige Berichte und Bibliotheksentwicklungsplanungen vor. Besonders weitreichend sind die vorgesehenen fachlichen Mindeststandards und Versorgungsrichtwerte – auch wenn ihre Umsetzung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht.

Presse zum Bibliotheksgesetz

Natürlich hat auch die Presse über die Verabschiedung des Gesetzes berichtet:

Großes Danke

Danke an alle unsere Verbündeten in Politik und anderen Vereinen, die für und mit uns kämpfen. Menschen, die uns über die nächsten Schritte der Politik auf dem Laufenden halten, und Menschen, denen Schulbibliotheken genauso wichtig sind wie uns.