Schwedische Flagge an einer Fahnenstange weht im Wind. Im Hintergrund ist blauer Himmel zu sein.

Es gibt eine Lesekrise? Lernerfolge und Lesekompetenz könnten besser sein? Packen wir es an!

So macht es zumindest Schweden und brachte Ende 2024 ein Gesetz zur „Stärkung der Schulbibliotheken“ auf den Weg. Schon seit Juli 2025 hat jede Schülerin und jeder Schüler gesetzlichen Anspruch auf eine besetzte Schulbibliothek. Und ab 2026 stellt der Staat jährlich 40 Millionen Euro für dieses Ziel zur Verfügung. Was für ein Traum!

Vorher stand im Schwedischen Schulgesetz bereits, dass Schüler:innen Zugang zu Schulbibliotheken haben sollten. Wie das genau aussehen soll, war aber nicht festgeschrieben, so dass es unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen gab. Da hilft Schweden jetzt nach. Die Gesetzesänderung besagt, dass Schüler:innen Zugang zu einer Bibliothek in der eigenen Schule haben sollen. Außerdem muss jede Schulbibliothek über separate Räumlichkeiten verfügen. Darüber hinaus muss jede Schule ein Bibliothekskonzept oder -plan anfertigen. Hier soll unter Anderem dargelegt werden wie die Bibliothek zum Lernen beitragen kann. Und als letztes – und jetzt kommt’s – muss jede Schulbibliothek personell so ausgestattet werden, dass die Ziele erreicht werden können.

Wie geil ist das denn bitte?? Ach und übrigens gilt das für alle Schulformen – von Vorschule bis zur gymnasialen Oberstufe.

Berlin ist ja das erste deutsche Bundesland, in dem Schulbibliotheken im Schulgesetz stehen. Aber ähnlich wie in Schweden, weiß niemand so recht, was das bedeutet und was es nicht bedeutet. Zumal es andere Gesetze gibt, die oben drüber stehen und den Schulbibliotheken eine geringe Priorität zuweisen. Zum Beispiel: Wenn der Lehrbetrieb gefährdet ist, weil beispielsweise nicht genug Räumlichkeiten vorhanden sind, kann der Raum der Schulbibliothek in einen Klassenraum umgewandelt werden. Wir haben also noch einen weiten Weg zu gehen. Schweden zeigt, dass es gelingen kann.